Am 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Am 11.08.2026 hat das Amtsgericht Flensburg einen 38 Jahre alten Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; zudem muss er 3000 Euro an den Trägerverein des Flensburger Tierheims zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Pudelmischling 'Buddy' am 31.03.2025 mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert hat. Der Rüde lebte zu diesem Zeitpunkt noch und starb einen qualvollen Tod. Als Motiv nannte die Richterin, der Hund habe genervt; eine Abgabe ins Tierheim sei keine Option gewesen, da die Besitzerin den Hund hätte zurückholen können. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten und sich in Widersprüche verwickelt. Strafverschärfend wirkten frühere Eintragungen im Zentralregister und das niedrige Motiv, strafmildernd die positive Sozialprognose. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Chat
Teilen