Vor dem Amtsgericht Flensburg hat der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März 2025 entgegen der Absprache mit seiner Partnerin nicht ins Tierheim gebracht oder einschläfern lassen zu haben, sondern ihn mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt zu haben. Der Rüde sei stranguliert worden und unter Schmerzen und Angst gestorben. Der Angeklagte bestreitet die Tat und gab an, den Hund einem Bekannten übergeben zu haben, verwickelte sich jedoch mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin, seine Partnerin, machte widersprüchliche Angaben; die Richterin zweifelte an einer Verlobung, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde. Der Hund wurde trotz fehlenden Mikrochips an seiner auffälligen Leine identifiziert. Nach seinem Tod wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.
Vor dem Amtsgericht Flensburg hat der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März 2025 entgegen der Absprache mit seiner Partnerin nicht ins Tierheim gebracht oder einschläfern lassen zu haben, sondern ihn mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt zu haben. Der Rüde sei stranguliert worden und unter Schmerzen und Angst gestorben. Der Angeklagte bestreitet die Tat und gab an, den Hund einem Bekannten übergeben zu haben, verwickelte sich jedoch mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin, seine Partnerin, machte widersprüchliche Angaben; die Richterin zweifelte an einer Verlobung, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde. Der Hund wurde trotz fehlenden Mikrochips an seiner auffälligen Leine identifiziert. Nach seinem Tod wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.
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