Am 08.08.2026 gegen 15:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg einen 54-jährigen Deutschen. Die Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit Juni 2026 nach ihm suchte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn bereits im August 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2000 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag noch stellte er sich der Haftstrafe, woraufhin der Haftbefehl erging. Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Da er den haftabwendenden Betrag nicht begleichen konnte, erfolgte die Einlieferung für 20 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung informiert.
Am 08.08.2026 gegen 15:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg einen 54-jährigen Deutschen. Die Überprüfung seiner Personaldaten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit Juni 2026 nach ihm suchte. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn bereits im August 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2000 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag noch stellte er sich der Haftstrafe, woraufhin der Haftbefehl erging. Die Beamten eröffneten ihm den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Da er den haftabwendenden Betrag nicht begleichen konnte, erfolgte die Einlieferung für 20 Tage in eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung informiert.
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