Am 25.03.2026 am Abend wurden bei einer Verkehrskontrolle am Marktplatz bei einem 21-jährigen Autofahrer aus dem Donnersbergkreis drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Der Fahrer räumte einen Cannabiskonsum ein, woraufhin ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen wurde. Bei dem geführten Fahrzeug handelte es sich um einen PKW mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das angebrachte Versicherungskennzeichen gehörte zu einem anderen Fahrzeug und war bereits seit über zwei Jahren abgelaufen. Da das Fahrzeug auch deutlich schneller als die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren scheint, benötigt der junge Mann eine Fahrerlaubnis, verfügt jedoch lediglich über eine Prüfbescheinigung. Das Fahrzeug wurde zur Beweissicherung sichergestellt. Die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit soll durch ein Gutachten festgestellt werden. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Drogenverbot eingeleitet. Als Folge muss der Fahrer mit einer Geldstrafe bzw. einem hohen Bußgeld rechnen. #Verkehrsdelikt #Drogen
Am 25.03.2026 am Abend wurden bei einer Verkehrskontrolle am Marktplatz bei einem 21-jährigen Autofahrer aus dem Donnersbergkreis drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Der Fahrer räumte einen Cannabiskonsum ein, woraufhin ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen wurde. Bei dem geführten Fahrzeug handelte es sich um einen PKW mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das angebrachte Versicherungskennzeichen gehörte zu einem anderen Fahrzeug und war bereits seit über zwei Jahren abgelaufen. Da das Fahrzeug auch deutlich schneller als die erlaubte Geschwindigkeit zu fahren scheint, benötigt der junge Mann eine Fahrerlaubnis, verfügt jedoch lediglich über eine Prüfbescheinigung. Das Fahrzeug wurde zur Beweissicherung sichergestellt. Die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit soll durch ein Gutachten festgestellt werden. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Drogenverbot eingeleitet. Als Folge muss der Fahrer mit einer Geldstrafe bzw. einem hohen Bußgeld rechnen. #Verkehrsdelikt #Drogen