Am 07.04.2026 wurden acht Personen, die aus Luxemburg und Belgien ins Bundesgebiet einreisten, zurückgewiesen, da die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt waren. Fünf Personen wurden nach Luxemburg und eine Person nach Belgien zurückgeschickt. Eine mauritische Staatsbürgerin reiste über den Flughafen Frankfurt/Main in ihr Heimatland aus; ein algerischer Staatsbürger wurde zwecks Abschiebung in sein Heimatland zur Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim verbracht.
Am 07.04.2026 wurden acht Personen, die aus Luxemburg und Belgien ins Bundesgebiet einreisten, zurückgewiesen, da die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt waren. Fünf Personen wurden nach Luxemburg und eine Person nach Belgien zurückgeschickt. Eine mauritische Staatsbürgerin reiste über den Flughafen Frankfurt/Main in ihr Heimatland aus; ein algerischer Staatsbürger wurde zwecks Abschiebung in sein Heimatland zur Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim verbracht.