Am 02.07.2026 gegen Abend nahm die Bundespolizei Trier auf der BAB 64 einen ausweislosen nigrischen Staatsbürger fest. Der 51-Jährige versuchte zuvor mit einem Reisebus aus Luxemburg unerlaubt einzureisen. Gegen ihn lagen insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor, darunter zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Magdeburg und Frankfurt/Main wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Erschleichens von Leistungen, zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Asylgesetz sowie je ein Schengen-Treffer der Schweiz und Frankreichs. Da er die Geldstrafe von 800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 65-tägigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 02.07.2026 gegen Abend nahm die Bundespolizei Trier auf der BAB 64 einen ausweislosen nigrischen Staatsbürger fest. Der 51-Jährige versuchte zuvor mit einem Reisebus aus Luxemburg unerlaubt einzureisen. Gegen ihn lagen insgesamt sechs Fahndungsnotierungen vor, darunter zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Magdeburg und Frankfurt/Main wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und Erschleichens von Leistungen, zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Asylgesetz sowie je ein Schengen-Treffer der Schweiz und Frankreichs. Da er die Geldstrafe von 800 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 65-tägigen Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.