In Nieder-Olm kam es am Donnerstag, 04.09.2025, gegen 08:20 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 47-jähriger Mann, der als Fahrer für beeinträchtigte Kinder arbeitet, wollte ein Kind abholen. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung mit einer Frau gekommen sein, die ihm Unpünktlichkeit vorwarf. Der Mann gab an, von der Frau zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Er klagte über Schmerzen im Gesichtsbereich und eine zerbrochene Brille. Ein Rettungswagen brachte ihn mit Verdacht auf einen Nasenbeinbruch in ein Krankenhaus. Mehrere Kinder, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Fahrzeug befanden, bestätigten den Vorfall gegenüber den Polizeibeamten. Ein Ersatzfahrer übernahm die Weiterfahrt. Die beschuldigte Frau gab an, den Mann lediglich weggeschubst zu haben, bestritt jedoch einen Faustschlag. Sie warf ihm ihrerseits Hausfriedensbruch vor, da er das Grundstück trotz Hausverbots nicht verlassen habe. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und möglichen Hausfriedensbruchs. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.
In Nieder-Olm kam es am Donnerstag, 04.09.2025, gegen 08:20 Uhr zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 47-jähriger Mann, der als Fahrer für beeinträchtigte Kinder arbeitet, wollte ein Kind abholen. Dabei soll es zu einer Auseinandersetzung mit einer Frau gekommen sein, die ihm Unpünktlichkeit vorwarf. Der Mann gab an, von der Frau zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Er klagte über Schmerzen im Gesichtsbereich und eine zerbrochene Brille. Ein Rettungswagen brachte ihn mit Verdacht auf einen Nasenbeinbruch in ein Krankenhaus. Mehrere Kinder, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Fahrzeug befanden, bestätigten den Vorfall gegenüber den Polizeibeamten. Ein Ersatzfahrer übernahm die Weiterfahrt. Die beschuldigte Frau gab an, den Mann lediglich weggeschubst zu haben, bestritt jedoch einen Faustschlag. Sie warf ihm ihrerseits Hausfriedensbruch vor, da er das Grundstück trotz Hausverbots nicht verlassen habe. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und möglichen Hausfriedensbruchs. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern an.