Am 08.02.2026, gegen 01:00 Uhr, fiel einer Streife in Grünstadt ein Fahrzeug auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Zudem ergab die Überprüfung, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Am 08.02.2026, gegen 01:00 Uhr, fiel einer Streife in Grünstadt ein Fahrzeug auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Zudem ergab die Überprüfung, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.