Mehrfach die Weiterfahrt untersagt
Am 01.08.2026 führten Kräfte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim auf der BAB 61 in Rheinhessen Kontrollen zur Einhaltung des LKW-Fahrverbots durch. Nach der Ferienreiseverordnung ist es Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie LKW mit Anhängern untersagt, samstags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gewerbliche Fahrten auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen durchzuführen; das Verbot gilt vom 1. Juli bis 31. August. Insgesamt wurden fünf Fahrzeuge kontrolliert, wovon dreien die Weiterfahrt untersagt wurde. In einem Fall konnte eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden, in einem weiteren Fall handelte es sich um eine rein private Fahrt. Die Fahrer und Halter der drei stehen gebliebenen Fahrzeuge müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Am 01.08.2026 führten Kräfte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim auf der BAB 61 in Rheinhessen Kontrollen zur Einhaltung des LKW-Fahrverbots durch. Nach der Ferienreiseverordnung ist es Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie LKW mit Anhängern untersagt, samstags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr gewerbliche Fahrten auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen durchzuführen; das Verbot gilt vom 1. Juli bis 31. August. Insgesamt wurden fünf Fahrzeuge kontrolliert, wovon dreien die Weiterfahrt untersagt wurde. In einem Fall konnte eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden, in einem weiteren Fall handelte es sich um eine rein private Fahrt. Die Fahrer und Halter der drei stehen gebliebenen Fahrzeuge müssen mit einem Bußgeld rechnen.
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