Phantombild nach schwerer Körperverletzung veröffentlicht
Nachdem ein damals 50-Jähriger in der Ebernburgstraße von zwei Personen körperlich angegriffen und schwer verletzt wurde, konnte bislang nur einer der beiden Tatverdächtigen identifiziert werden. Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz haben nun ein Phantombild von dem unbekannten Täter erstellt. Der Gesuchte soll zum Tatzeitpunkt mit einem roten Roller unterwegs gewesen sein und einen schwarzen Helm getragen haben. Markant waren außerdem der schmale Bart, die deutlich sichtbaren Augenlider und die dunkle Augenfarbe des Angreifers. Wer kann Hinweise zu der gesuchten Person geben? Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Ergreifung des zweiten Täters führten, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Überführung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 300 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. #Körperverletzung
Nachdem ein damals 50-Jähriger in der Ebernburgstraße von zwei Personen körperlich angegriffen und schwer verletzt wurde, konnte bislang nur einer der beiden Tatverdächtigen identifiziert werden. Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz haben nun ein Phantombild von dem unbekannten Täter erstellt. Der Gesuchte soll zum Tatzeitpunkt mit einem roten Roller unterwegs gewesen sein und einen schwarzen Helm getragen haben. Markant waren außerdem der schmale Bart, die deutlich sichtbaren Augenlider und die dunkle Augenfarbe des Angreifers. Wer kann Hinweise zu der gesuchten Person geben? Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Ergreifung des zweiten Täters führten, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Überführung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 300 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. #Körperverletzung
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