Am 19.09.2025 kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Haßloch gegen 01:05 Uhr in der Bennstraße in Deidesheim einen 25-jährigen E-Scooter-Fahrer. Es konnte festgestellt werden, dass der E-Scooter nicht versichert war. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen genutzt werden dürfen. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Verkehrsteilnehmer sollten sich vor der Nutzung eines E-Scooters unbedingt über die rechtlichen Vorgaben informieren. Neben dem Versicherungsschutz gelten auch die allgemeinen Verkehrsregeln – beispielsweise die Benutzungspflicht von Radwegen sowie das Verbot der Nutzung unter Alkoholeinfluss.
Am 19.09.2025 kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Haßloch gegen 01:05 Uhr in der Bennstraße in Deidesheim einen 25-jährigen E-Scooter-Fahrer. Es konnte festgestellt werden, dass der E-Scooter nicht versichert war. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen genutzt werden dürfen. Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Verkehrsteilnehmer sollten sich vor der Nutzung eines E-Scooters unbedingt über die rechtlichen Vorgaben informieren. Neben dem Versicherungsschutz gelten auch die allgemeinen Verkehrsregeln – beispielsweise die Benutzungspflicht von Radwegen sowie das Verbot der Nutzung unter Alkoholeinfluss.