Am 13.08.2026, zwischen 00:15 Uhr und 01:30 Uhr, führten Kräfte der Polizeiinspektion Landau auf der B10 bei Annweiler eine nächtliche Kontrollstelle zur Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbots durch. Insgesamt wurden neun Lkw-Fahrer kontrolliert, von denen vier keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten. Gegen diese Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und sie wurden zurückgeschickt. Bei der anschließenden Kontrolle eines 45-jährigen Pkw-Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, sein Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis setzte die Fahrt fort. Ein 30-jähriger Pkw-Fahrer besaß ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis, da ihm diese zuvor entzogen worden war. Zudem wurde bei ihm Alkoholgeruch festgestellt; ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille, woraufhin ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen wurde. Der 30-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren verantworten. #Verkehrsdelikt
Am 13.08.2026, zwischen 00:15 Uhr und 01:30 Uhr, führten Kräfte der Polizeiinspektion Landau auf der B10 bei Annweiler eine nächtliche Kontrollstelle zur Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbots durch. Insgesamt wurden neun Lkw-Fahrer kontrolliert, von denen vier keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten. Gegen diese Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die Weiterfahrt untersagt und sie wurden zurückgeschickt. Bei der anschließenden Kontrolle eines 45-jährigen Pkw-Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, sein Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis setzte die Fahrt fort. Ein 30-jähriger Pkw-Fahrer besaß ebenfalls keine gültige Fahrerlaubnis, da ihm diese zuvor entzogen worden war. Zudem wurde bei ihm Alkoholgeruch festgestellt; ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille, woraufhin ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen wurde. Der 30-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren verantworten. #Verkehrsdelikt
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