Am 12.05.2026 um 15:30 Uhr führten Polizeibeamte eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Sendenhorster Straße in Drensteinfurt durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 30 km/h. Ein 22-jähriger Sendenhorster war mit 61 km/h (vorwerfbar) doppelt so schnell unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Sie ordneten die Entnahme einer Blutprobe an, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren. #Drogen
Am 12.05.2026 um 15:30 Uhr führten Polizeibeamte eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Sendenhorster Straße in Drensteinfurt durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 30 km/h. Ein 22-jähriger Sendenhorster war mit 61 km/h (vorwerfbar) doppelt so schnell unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Sie ordneten die Entnahme einer Blutprobe an, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren. #Drogen