Seit mehreren Monaten steht eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet Steinfurt im Verdacht, verschiedene Straftaten zu begehen. Das Spektrum der Delikte reicht von Diebstählen und Sachbeschädigungen über Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Gewaltdelikten wie etwa körperlichen Angriffen. Die Kreispolizeibehörde Steinfurt hat bei Bekanntwerden der Vorfälle direkt Kräfte aus verschiedenen Direktionen gebündelt und die Ermittlungen unmittelbar aufgenommen. Bei den Mitgliedern der Gruppe handelt es sich um Jugendliche, aber auch um Kinder. Einige der Kinder sind unter 14 Jahren und damit strafunmündig. Die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Neben der strafrechtlichen Ermittlungsarbeit wurden und werden auch in Zukunft weitere verdeckte und offene Maßnahmen der Polizei zur Erhellung der Straftaten und zur Identifizierung der Täter getroffen. Um weitere Mitglieder der Tätergruppe zu identifizieren und Straftaten aufzuklären, hat der Landrat Dr. Martin Sommer als Behördenleiter der Kreispolizeibehörde Steinfurt auf Antrag der Kreispolizei die strategische Fahndung angeordnet. Diese Anordnung erlaubt der Polizei, an Kriminalitätsschwerpunkten zeitlich limitiert auch verdachtsunabhängig Kontrollen durchzuführen. Flankierend zu den polizeilichen Maßnahmen stehen verschiedene Behörden im engen Austausch. In einem Netzwerk von Kreisjugendamt, Ordnungsamt, der Staatsanwaltschaft Münster und anderen Behörden finden runde Tische statt, um dem Phänomen strukturiert zu begegnen.
Seit mehreren Monaten steht eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet Steinfurt im Verdacht, verschiedene Straftaten zu begehen. Das Spektrum der Delikte reicht von Diebstählen und Sachbeschädigungen über Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu Gewaltdelikten wie etwa körperlichen Angriffen. Die Kreispolizeibehörde Steinfurt hat bei Bekanntwerden der Vorfälle direkt Kräfte aus verschiedenen Direktionen gebündelt und die Ermittlungen unmittelbar aufgenommen. Bei den Mitgliedern der Gruppe handelt es sich um Jugendliche, aber auch um Kinder. Einige der Kinder sind unter 14 Jahren und damit strafunmündig. Die strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Neben der strafrechtlichen Ermittlungsarbeit wurden und werden auch in Zukunft weitere verdeckte und offene Maßnahmen der Polizei zur Erhellung der Straftaten und zur Identifizierung der Täter getroffen. Um weitere Mitglieder der Tätergruppe zu identifizieren und Straftaten aufzuklären, hat der Landrat Dr. Martin Sommer als Behördenleiter der Kreispolizeibehörde Steinfurt auf Antrag der Kreispolizei die strategische Fahndung angeordnet. Diese Anordnung erlaubt der Polizei, an Kriminalitätsschwerpunkten zeitlich limitiert auch verdachtsunabhängig Kontrollen durchzuführen. Flankierend zu den polizeilichen Maßnahmen stehen verschiedene Behörden im engen Austausch. In einem Netzwerk von Kreisjugendamt, Ordnungsamt, der Staatsanwaltschaft Münster und anderen Behörden finden runde Tische statt, um dem Phänomen strukturiert zu begegnen.