Am 30.06.2026 gegen 14:30 Uhr stoppten Beamte des Verkehrsdienstes Wesel auf der B 58 in Höhe Wesel-Büderich einen 30-jährigen Xantener, der mit einem gelben Schaufelbagger einen Anhänger mit einem kompletten Pkw zog. Das Baustellenfahrzeug war mit einem grünen Kennzeichen für steuerbefreite Arbeitsmaschinen und einem 35-km/h-Schild ausgerüstet. Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur für Arbeiten, nicht aber als Zugmaschine für den allgemeinen Gütertransport genutzt werden dürfen, erlischt in diesem Fall die Steuerbefreiung. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsverordnung sowie eine Prüfung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Am 30.06.2026 gegen 14:30 Uhr stoppten Beamte des Verkehrsdienstes Wesel auf der B 58 in Höhe Wesel-Büderich einen 30-jährigen Xantener, der mit einem gelben Schaufelbagger einen Anhänger mit einem kompletten Pkw zog. Das Baustellenfahrzeug war mit einem grünen Kennzeichen für steuerbefreite Arbeitsmaschinen und einem 35-km/h-Schild ausgerüstet. Da selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur für Arbeiten, nicht aber als Zugmaschine für den allgemeinen Gütertransport genutzt werden dürfen, erlischt in diesem Fall die Steuerbefreiung. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsverordnung sowie eine Prüfung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.