Am 27.08.2026 führte die Polizei in Bottrop auf der Gladbecker Straße sowie weiteren innerstädtischen Straßen gezielte Kontrollen des E-Scooter-Verkehrs durch. Dabei wurden zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt, da die E-Scooter kein gültiges Kennzeichen aufwiesen. Die Beamten wiesen zudem darauf hin, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen und das Fahren zu zweit verboten ist.
Am 27.08.2026 führte die Polizei in Bottrop auf der Gladbecker Straße sowie weiteren innerstädtischen Straßen gezielte Kontrollen des E-Scooter-Verkehrs durch. Dabei wurden zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt, da die E-Scooter kein gültiges Kennzeichen aufwiesen. Die Beamten wiesen zudem darauf hin, dass E-Scooter erst ab 14 Jahren genutzt werden dürfen und das Fahren zu zweit verboten ist.
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