Am 04.09.2025 wurde in Beverungen ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Der E-Scooter war nicht für den Straßenverkehr zugelassen, fuhr zu schnell und hatte ein ungültiges, seitlich angebrachtes Versicherungskennzeichen von 2024, welches nicht für dieses Fahrzeug ausgestellt war. Da der Fahrer keine Fahrerlaubnis besaß, erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Am 04.09.2025 wurde in Beverungen ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Der E-Scooter war nicht für den Straßenverkehr zugelassen, fuhr zu schnell und hatte ein ungültiges, seitlich angebrachtes Versicherungskennzeichen von 2024, welches nicht für dieses Fahrzeug ausgestellt war. Da der Fahrer keine Fahrerlaubnis besaß, erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.