Am 26.08.2026 gegen 20:42 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung in Schortens einen E-Scooter-Fahrer, da dieser ohne Beleuchtung und zunächst ohne erkennbares Versicherungskennzeichen unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den E-Scooter zwar ein Versicherungsschutz bestand, das entsprechende Kennzeichen jedoch nicht ordnungsgemäß angebracht war. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf eine technische Manipulation der Geschwindigkeitsbegrenzung, wodurch der E-Scooter deutlich schneller als die zulässigen 20 km/h fahren konnte. Aufgrund der technischen Veränderung war eine Fahrerlaubnis erforderlich, über die der Fahrer nicht verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Fahrer wurden Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am 26.08.2026 gegen 20:42 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung in Schortens einen E-Scooter-Fahrer, da dieser ohne Beleuchtung und zunächst ohne erkennbares Versicherungskennzeichen unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass für den E-Scooter zwar ein Versicherungsschutz bestand, das entsprechende Kennzeichen jedoch nicht ordnungsgemäß angebracht war. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf eine technische Manipulation der Geschwindigkeitsbegrenzung, wodurch der E-Scooter deutlich schneller als die zulässigen 20 km/h fahren konnte. Aufgrund der technischen Veränderung war eine Fahrerlaubnis erforderlich, über die der Fahrer nicht verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Fahrer wurden Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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