16-Jähriger nach Schüssen auf Polizisten in U-Haft
Am 13.06.2026 kam es am Weender Tor in der Göttinger Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Großfamilien, bei der Schüsse abgegeben wurden. Ein Polizist wurde dabei getroffen und lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. Im Nachgang verfügte die Polizei Göttingen 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen, die ausschließlich Angehörige der beteiligten Großfamilien betreffen. Das Verwaltungsgericht Göttingen stellte mit Beschluss vom 29.07.2026 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren fest, dass sich die Maßnahmen in einem konkreten Fall bei summarischer Prüfung als rechtswidrig erwiesen haben, bestätigte aber ausdrücklich die polizeiliche Gefahrenprognose. Diese beruhte auf konkreten Indizien wie dem Mitführen griffbereiter gefährlicher Gegenstände. Eine unzulässige Sippenhaft liege nicht vor, da die Maßnahmen auf individuellen Indiztatsachen beruhten. Die Polizeiinspektion Göttingen bewertet die Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote auf Grundlage des Beschlusses nun neu.
Am 13.06.2026 kam es am Weender Tor in der Göttinger Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Großfamilien, bei der Schüsse abgegeben wurden. Ein Polizist wurde dabei getroffen und lebensgefährlich verletzt. Der 16-jährige Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. Im Nachgang verfügte die Polizei Göttingen 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen, die ausschließlich Angehörige der beteiligten Großfamilien betreffen. Das Verwaltungsgericht Göttingen stellte mit Beschluss vom 29.07.2026 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren fest, dass sich die Maßnahmen in einem konkreten Fall bei summarischer Prüfung als rechtswidrig erwiesen haben, bestätigte aber ausdrücklich die polizeiliche Gefahrenprognose. Diese beruhte auf konkreten Indizien wie dem Mitführen griffbereiter gefährlicher Gegenstände. Eine unzulässige Sippenhaft liege nicht vor, da die Maßnahmen auf individuellen Indiztatsachen beruhten. Die Polizeiinspektion Göttingen bewertet die Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote auf Grundlage des Beschlusses nun neu.
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