Zollkontrollen auf Baustellen decken illegale Beschäftigung auf
Am 26.03.2026 wurden auf zwei Baustellen im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg fünf Arbeiter kontrolliert. Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen stellten fest, dass die Arbeiter keine gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vorlegen konnten. Auf einer Baustelle in Bebra wurde ein 28-jähriger Moldawier bei Verputzarbeiten an der Außenfassade angetroffen. Er konnte sich lediglich mit einem moldawischen Reisepass ausweisen. Ein Aufenthaltstitel für Deutschland und eine Arbeitsgenehmigung lagen nicht vor. Ebenfalls wurde ein 35-jähriger Belarusse kontrolliert, der sich mit einem belarussischen Reisepass ausweisen konnte, aber lediglich im Besitz eines polnischen Visums war. Auch ihm war das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet. Auf einer zweiten Baustelle in Haunetal trafen die Zöllner zwei 29-jährige Ukrainer und einen 35-jährigen Albaner bei Einschalungsarbeiten an. Die Ukrainer wiesen sich mit einem befristeten polnischen Aufenthaltstitel aus, und der albanische Arbeiter lediglich mit einem albanischen Reisepass. Keines der Papiere berechtigte zur Ausübung der Arbeiten in Deutschland. Alle fünf Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet, die nun über den Aufenthalt der fünf Männer entscheidet. Die weiteren Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.
Am 26.03.2026 wurden auf zwei Baustellen im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg fünf Arbeiter kontrolliert. Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen stellten fest, dass die Arbeiter keine gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen vorlegen konnten. Auf einer Baustelle in Bebra wurde ein 28-jähriger Moldawier bei Verputzarbeiten an der Außenfassade angetroffen. Er konnte sich lediglich mit einem moldawischen Reisepass ausweisen. Ein Aufenthaltstitel für Deutschland und eine Arbeitsgenehmigung lagen nicht vor. Ebenfalls wurde ein 35-jähriger Belarusse kontrolliert, der sich mit einem belarussischen Reisepass ausweisen konnte, aber lediglich im Besitz eines polnischen Visums war. Auch ihm war das Arbeiten in Deutschland nicht gestattet. Auf einer zweiten Baustelle in Haunetal trafen die Zöllner zwei 29-jährige Ukrainer und einen 35-jährigen Albaner bei Einschalungsarbeiten an. Die Ukrainer wiesen sich mit einem befristeten polnischen Aufenthaltstitel aus, und der albanische Arbeiter lediglich mit einem albanischen Reisepass. Keines der Papiere berechtigte zur Ausübung der Arbeiten in Deutschland. Alle fünf Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wurde eingeschaltet, die nun über den Aufenthalt der fünf Männer entscheidet. Die weiteren Ermittlungen richten sich nun auch gegen deren Arbeitgeber.
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