Zoll deckt Verstöße auf Baustellen auf
Am 10.03.2026 überprüften rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen und deckten dabei Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Im Fokus der Prüfungen stand, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft. Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auch auf einer Baustelle in Gießen wurde ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen, da er ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitete. In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere vorlegen konnten. Über diese Fälle hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Am Ende der Kontrollen hatten die Zöllner und Zöllnerinnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren eingeleitet.
Am 10.03.2026 überprüften rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen und deckten dabei Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht auf. Im Fokus der Prüfungen stand, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft. Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auch auf einer Baustelle in Gießen wurde ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen, da er ohne gültigen Aufenthaltstitel arbeitete. In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere vorlegen konnten. Über diese Fälle hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Am Ende der Kontrollen hatten die Zöllner und Zöllnerinnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren eingeleitet.
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