16-Jähriger ohne passende Fahrerlaubnis unterwegs
Am 27.08.2026 gegen 12:25 Uhr wurde ein 16-jähriger Jugendlicher im Bereich Debstedt an der Bahnhofsallee mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kontrolliert. Das Fahrzeug wies eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf. Der Jugendliche besaß lediglich die Fahrerlaubnisklasse T, die für ihn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h vorsieht. Erst mit 18 Jahren hätte er das genutzte Fahrzeug fahren dürfen. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am 27.08.2026 gegen 12:25 Uhr wurde ein 16-jähriger Jugendlicher im Bereich Debstedt an der Bahnhofsallee mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine kontrolliert. Das Fahrzeug wies eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf. Der Jugendliche besaß lediglich die Fahrerlaubnisklasse T, die für ihn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h vorsieht. Erst mit 18 Jahren hätte er das genutzte Fahrzeug fahren dürfen. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
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