Am 15.08.2026 am Abend wurden Beamte der Polizei Meine in Calberlah auf ein sogenanntes Fatbike aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich das Fahrzeug allein durch Motorkraft und ohne Treten bis zu seiner Höchstgeschwindigkeit beschleunigen ließ. Rechtlich war es damit nicht als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug einzuordnen. Die erforderliche Haftpflichtversicherung bestand nicht. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am 15.08.2026 am Abend wurden Beamte der Polizei Meine in Calberlah auf ein sogenanntes Fatbike aufmerksam. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sich das Fahrzeug allein durch Motorkraft und ohne Treten bis zu seiner Höchstgeschwindigkeit beschleunigen ließ. Rechtlich war es damit nicht als Pedelec, sondern als Kraftfahrzeug einzuordnen. Die erforderliche Haftpflichtversicherung bestand nicht. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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