Am 04.04.2026 befuhr ein 36-jähriger Beschuldigter gegen 12:30 Uhr die BAB 7 in südlicher Fahrtrichtung mit dem PKW seiner 38-jährigen Ehefrau. Es wurde festgestellt, dass für den PKW keine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer und die Halterin eingeleitet.
Am 04.04.2026 befuhr ein 36-jähriger Beschuldigter gegen 12:30 Uhr die BAB 7 in südlicher Fahrtrichtung mit dem PKW seiner 38-jährigen Ehefrau. Es wurde festgestellt, dass für den PKW keine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und entsprechende Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer und die Halterin eingeleitet.