Am Wochenende kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen einer Grenzstreife in Usedom einen 28-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann war zu einer Geldstrafe von 800,00 EUR sowie 86,00 EUR Verfahrenskosten verurteilt worden. Er zahlte die geforderten Summen und konnte damit eine 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am Wochenende kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen einer Grenzstreife in Usedom einen 28-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann war zu einer Geldstrafe von 800,00 EUR sowie 86,00 EUR Verfahrenskosten verurteilt worden. Er zahlte die geforderten Summen und konnte damit eine 10-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
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