Am Samstagnachmittag, 11.07.2026, wurde ein 38-jähriger Deutscher in Pomellen kontrolliert. Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Meiningen zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe von 440 Euro sowie Verfahrenskosten von 47 Euro und vermied damit eine Erzwingungshaft von 9 Tagen.
Am Samstagnachmittag, 11.07.2026, wurde ein 38-jähriger Deutscher in Pomellen kontrolliert. Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Meiningen zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe von 440 Euro sowie Verfahrenskosten von 47 Euro und vermied damit eine Erzwingungshaft von 9 Tagen.