Am Samstag, 11.07.2026, wurde ein 24-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe von 360 Euro sowie Verfahrenskosten von 81 Euro und vermied damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen.
Am Samstag, 11.07.2026, wurde ein 24-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Die Fahndungsüberprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe von 360 Euro sowie Verfahrenskosten von 81 Euro und vermied damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen.