Am 12.09.2025, gegen 06:00 Uhr, ereignete sich in Lubmin ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw Opel und einem Fahrradfahrer. Ein 23-jähriger deutscher Pkw-Fahrer befuhr die L 262 in Richtung Spandowerhagen und übersah etwa 100 Meter hinter der Einmündung in den Freesendorfer Weg einen 60-jährigen deutschen Radfahrer, der trotz vorhandenem und ausgeschildertem Radweg auf der Fahrbahn fuhr. Es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Er wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 6.000 EUR. Fahrrad und Pkw waren nicht mehr fahrbereit. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Nutzungspflicht des Radweges besteht für Radfahrer, sofern dieser durch Verkehrszeichen ausgewiesen ist. Ausnahmen bestehen nur bei Nichtnutzbarkeit, z.B. durch Beschädigung oder Blockade.
Am 12.09.2025, gegen 06:00 Uhr, ereignete sich in Lubmin ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw Opel und einem Fahrradfahrer. Ein 23-jähriger deutscher Pkw-Fahrer befuhr die L 262 in Richtung Spandowerhagen und übersah etwa 100 Meter hinter der Einmündung in den Freesendorfer Weg einen 60-jährigen deutschen Radfahrer, der trotz vorhandenem und ausgeschildertem Radweg auf der Fahrbahn fuhr. Es kam zum Zusammenstoß, der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Er wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 6.000 EUR. Fahrrad und Pkw waren nicht mehr fahrbereit. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Nutzungspflicht des Radweges besteht für Radfahrer, sofern dieser durch Verkehrszeichen ausgewiesen ist. Ausnahmen bestehen nur bei Nichtnutzbarkeit, z.B. durch Beschädigung oder Blockade.