Ermittlungen nach Verbreitung von Videos einer körperlichen Auseinandersetzung
Am 27.03.2026 werden in sozialen Netzwerken Videos und Bilder verbreitet, die eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Jugendlichen und einem älteren Mann in Schwalmstadt zeigen. Es wird im Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Darüber hinaus werden weitere strafrechtliche Sachverhalte geprüft, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Video- und Bildmaterial sowie der Veröffentlichung persönlicher Daten stehen könnten. Die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen, auch von mutmaßlichen Tatverdächtigen einer Straftat, sind zu wahren. Durch das Verbreiten oder Weiterleiten entsprechender Videos, Bilder oder personenbezogener Daten kann man sich strafbar machen. Entsprechendes Material soll nicht in sozialen Medien, Messenger-Diensten oder auf anderen Plattformen weiterverbreitet werden. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt bekannt gewordenen Straftaten werden konsequent verfolgt. Zu laufenden Ermittlungen sowie zu einzelnen beteiligten Personen werden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht.
Am 27.03.2026 werden in sozialen Netzwerken Videos und Bilder verbreitet, die eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Jugendlichen und einem älteren Mann in Schwalmstadt zeigen. Es wird im Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz ermittelt. Darüber hinaus werden weitere strafrechtliche Sachverhalte geprüft, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Video- und Bildmaterial sowie der Veröffentlichung persönlicher Daten stehen könnten. Die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen, auch von mutmaßlichen Tatverdächtigen einer Straftat, sind zu wahren. Durch das Verbreiten oder Weiterleiten entsprechender Videos, Bilder oder personenbezogener Daten kann man sich strafbar machen. Entsprechendes Material soll nicht in sozialen Medien, Messenger-Diensten oder auf anderen Plattformen weiterverbreitet werden. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt bekannt gewordenen Straftaten werden konsequent verfolgt. Zu laufenden Ermittlungen sowie zu einzelnen beteiligten Personen werden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht.
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