Am 05.04.2026 meldete ein Zeuge über den Polizeinotruf, dass gegen 3.10 Uhr eine männliche Person vor einer Gaststätte in der Walther-Rathenau-Straße mit einer Schusswaffe geschossen und Personen bedroht haben soll. Es sei niemand verletzt. Noch vor dem Eintreffen der sofort entsandten Polizeistreifen flüchtete der Mann zu Fuß. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 40-Jährigen kurz darauf festnehmen. Entgegen der erster Annahmen feuerte der Mann Platzpatronen mit einer Schreckschusswaffe ab. Im Rahmen der Fluchtwegabsuche fanden Polizisten eine Schreckschusswaffe. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass es sich dabei um die Tatwaffe handelt. Es folgte eine Sicherstellung. Der 40-Jährige war zudem alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille. Nach der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Bedrohung und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Am 05.04.2026 meldete ein Zeuge über den Polizeinotruf, dass gegen 3.10 Uhr eine männliche Person vor einer Gaststätte in der Walther-Rathenau-Straße mit einer Schusswaffe geschossen und Personen bedroht haben soll. Es sei niemand verletzt. Noch vor dem Eintreffen der sofort entsandten Polizeistreifen flüchtete der Mann zu Fuß. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 40-Jährigen kurz darauf festnehmen. Entgegen der erster Annahmen feuerte der Mann Platzpatronen mit einer Schreckschusswaffe ab. Im Rahmen der Fluchtwegabsuche fanden Polizisten eine Schreckschusswaffe. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass es sich dabei um die Tatwaffe handelt. Es folgte eine Sicherstellung. Der 40-Jährige war zudem alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille. Nach der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Bedrohung und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.