Am 09.08.2026 am Abend versuchte ein 31-jähriger E-Scooter-Fahrer unweit der Grenze zu Salzburg einer Kontrolle der bayerischen Polizei zu entkommen. Die Beamten forderten ihn mit Blaulicht, Martinshorn und Lautsprecherdurchsagen mehrfach zum Anhalten auf, doch er fuhr mit über 50 km/h in Richtung der Pidinger Aldi-Filiale davon. Über den Geh- und Radweg neben der Bundesstraße in Richtung Staufenbrücke, die Unterführung an der B20 und die Hosemannstraße setzte er seine Flucht fort und versuchte auf dem Geh- und Radweg entlang der Saalach auf der Reichenhaller Seite mehrfach, das Polizeifahrzeug abzuschütteln. Ein aufmerksamer Passant konnte den Fahrer auf Höhe der Saalachstraße festhalten, bis die Beamten eintrafen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt und der E-Scooter nicht versichert war. Eine Überprüfung ergab zudem eine Maximalgeschwindigkeit von 70 km/h, weshalb das Gefährt nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fällt und eine Zulassung sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich wären. Den 31-Jährigen erwarten mehrere Anzeigen.
Am 09.08.2026 am Abend versuchte ein 31-jähriger E-Scooter-Fahrer unweit der Grenze zu Salzburg einer Kontrolle der bayerischen Polizei zu entkommen. Die Beamten forderten ihn mit Blaulicht, Martinshorn und Lautsprecherdurchsagen mehrfach zum Anhalten auf, doch er fuhr mit über 50 km/h in Richtung der Pidinger Aldi-Filiale davon. Über den Geh- und Radweg neben der Bundesstraße in Richtung Staufenbrücke, die Unterführung an der B20 und die Hosemannstraße setzte er seine Flucht fort und versuchte auf dem Geh- und Radweg entlang der Saalach auf der Reichenhaller Seite mehrfach, das Polizeifahrzeug abzuschütteln. Ein aufmerksamer Passant konnte den Fahrer auf Höhe der Saalachstraße festhalten, bis die Beamten eintrafen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Fahrerlaubnis besitzt und der E-Scooter nicht versichert war. Eine Überprüfung ergab zudem eine Maximalgeschwindigkeit von 70 km/h, weshalb das Gefährt nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fällt und eine Zulassung sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich wären. Den 31-Jährigen erwarten mehrere Anzeigen.
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