Einreiseverweigerungen und Schmuggel von Betäubungsmitteln
Bei den am 06.08.2026 durchgeführten Einreisekontrollen von Flügen aus Tirana in Memmingerberg wurde mehreren Personen die Einreise verweigert. Ein 25-jähriger Albaner führte Arbeitsutensilien im Handgepäck und zeigte ein Rückflugticket, das jedoch bereits vor der Einreise storniert worden war; er wurde zurückgewiesen und erhielt ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ein 23-jähriger und ein 32-jähriger albanischer Staatsbürger konnten den Grund der Einreise nicht nachweisen und verfügten weder über finanzielle Mittel noch über eine Reisekrankenversicherung; auch ihnen wurde die Einreise verweigert. Bei der Durchsuchung des Gepäcks eines der beiden Reisenden wurden verschreibungspflichtige Medikamente aufgefunden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Zollbeamte übernahmen die Sachbearbeitung wegen des Schmuggels von Betäubungsmitteln.
Bei den am 06.08.2026 durchgeführten Einreisekontrollen von Flügen aus Tirana in Memmingerberg wurde mehreren Personen die Einreise verweigert. Ein 25-jähriger Albaner führte Arbeitsutensilien im Handgepäck und zeigte ein Rückflugticket, das jedoch bereits vor der Einreise storniert worden war; er wurde zurückgewiesen und erhielt ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ein 23-jähriger und ein 32-jähriger albanischer Staatsbürger konnten den Grund der Einreise nicht nachweisen und verfügten weder über finanzielle Mittel noch über eine Reisekrankenversicherung; auch ihnen wurde die Einreise verweigert. Bei der Durchsuchung des Gepäcks eines der beiden Reisenden wurden verschreibungspflichtige Medikamente aufgefunden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Zollbeamte übernahmen die Sachbearbeitung wegen des Schmuggels von Betäubungsmitteln.
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