Am 01.08.2026 stellte die Grenzpolizei Memmingen bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Tirana/Albanien einen 23-jährigen Albaner fest, der seine legale Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatte. Er hatte sein sogenanntes Touristenprivileg um knapp einen Monat überzogen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung trat er seinen geplanten Rückflug in die Heimat.
Am 01.08.2026 stellte die Grenzpolizei Memmingen bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Tirana/Albanien einen 23-jährigen Albaner fest, der seine legale Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten hatte. Er hatte sein sogenanntes Touristenprivileg um knapp einen Monat überzogen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung trat er seinen geplanten Rückflug in die Heimat.
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