Am 06.08.2026 fiel ein 25-jähriger usbekischer Fahrzeugführer bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Memmingen auf. Die Beamten stellten fest, dass der Halter des Fahrzeugs den Versicherungsbeitrag nicht gezahlt hatte. Da der Zeitraum der Nachhaftung bereits abgelaufen war und kein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag vorlag, bestand kein Versicherungsschutz. Gegen den Fahrer und den Halter wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ließen die Kennzeichen im Auftrag der Zulassungsbehörde entstempeln.
Am 06.08.2026 fiel ein 25-jähriger usbekischer Fahrzeugführer bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Memmingen auf. Die Beamten stellten fest, dass der Halter des Fahrzeugs den Versicherungsbeitrag nicht gezahlt hatte. Da der Zeitraum der Nachhaftung bereits abgelaufen war und kein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag vorlag, bestand kein Versicherungsschutz. Gegen den Fahrer und den Halter wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ließen die Kennzeichen im Auftrag der Zulassungsbehörde entstempeln.
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