Am 10.07.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 44-jährigen französischen Staatsangehörigen, der mit seinem E-Roller über die Europabrücke in Kehl nach Deutschland einreisen wollte. Der Mann wies sich mit einer französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme, da er der Hauptverhandlung wegen Trunkenheit im Verkehr unentschuldigt ferngeblieben war. Er wurde dem zuständigen Gericht vorgeführt, der Richter entschied auf Vollzug der Ungehorsamshaft. Der 44-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 10.07.2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 44-jährigen französischen Staatsangehörigen, der mit seinem E-Roller über die Europabrücke in Kehl nach Deutschland einreisen wollte. Der Mann wies sich mit einer französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme, da er der Hauptverhandlung wegen Trunkenheit im Verkehr unentschuldigt ferngeblieben war. Er wurde dem zuständigen Gericht vorgeführt, der Richter entschied auf Vollzug der Ungehorsamshaft. Der 44-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.