Am 15.07.2026 gegen Vormittag kontrollierten Bundespolizisten einen Fernverkehrszug beim Sonderhalt in Kehl. Ein 29-jähriger syrischer Staatsangehöriger konnte sich nicht ausweisen. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und muss noch 17 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen. Er erhält zudem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Am 15.07.2026 gegen Vormittag kontrollierten Bundespolizisten einen Fernverkehrszug beim Sonderhalt in Kehl. Ein 29-jähriger syrischer Staatsangehöriger konnte sich nicht ausweisen. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Mann war wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden und muss noch 17 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen. Er erhält zudem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise.