Am 23.06.2026 gegen 12:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein einen 26-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus der Schweiz. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung hatte ein deutsches Gericht ihn im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Da er weder die Geldstrafe bezahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die zuständige Justizbehörde im Jahr 2026 einen Haftbefehl. Der Mann konnte die offenen Gerichtsschulden nicht begleichen und wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er seine mehrwöchige Haftstrafe verbüßt.
Am 23.06.2026 gegen 12:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein einen 26-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus der Schweiz. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung hatte ein deutsches Gericht ihn im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Da er weder die Geldstrafe bezahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die zuständige Justizbehörde im Jahr 2026 einen Haftbefehl. Der Mann konnte die offenen Gerichtsschulden nicht begleichen und wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er seine mehrwöchige Haftstrafe verbüßt.