Am 12.07.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 54-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass seit 2004 noch ein Haftbefehl gegen den Mann zu vollstrecken war. Ein deutsches Gericht hatte ihn 1999 wegen eines Betäubungsmitteldeliktes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach Teilverbüßung der Strafe wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Nun reiste der in Frankreich wohnhafte Mann erneut nach Deutschland ein und muss die restlichen 1473 Tage der Freiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Am 12.07.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 54-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass seit 2004 noch ein Haftbefehl gegen den Mann zu vollstrecken war. Ein deutsches Gericht hatte ihn 1999 wegen eines Betäubungsmitteldeliktes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach Teilverbüßung der Strafe wurde er in sein Heimatland abgeschoben. Nun reiste der in Frankreich wohnhafte Mann erneut nach Deutschland ein und muss die restlichen 1473 Tage der Freiheitsstrafe verbüßen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn in eine Justizvollzugsanstalt.