Am 03.04.2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine 73-jährige deutsche Staatsangehörige festgenommen. Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Hurghada haben die Beamten festgestellt, dass gegen die Frau jeweils ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera sowie der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau aufgrund nicht gezahlter Geldbußen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vorlagen. Da die Frau die ausstehenden Geldbeträge im Rahmen der Einreisekontrolle nicht begleichen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd für drei Tage Erzwingungshaft eingeliefert.
Am 03.04.2026 hat die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine 73-jährige deutsche Staatsangehörige festgenommen. Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Hurghada haben die Beamten festgestellt, dass gegen die Frau jeweils ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Gera sowie der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau aufgrund nicht gezahlter Geldbußen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren vorlagen. Da die Frau die ausstehenden Geldbeträge im Rahmen der Einreisekontrolle nicht begleichen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd für drei Tage Erzwingungshaft eingeliefert.