Am 16.09.2025 kontrollierte eine Streife des Hauptzollamts Lörrach einen polnischen Staatsangehörigen in einem Fernzug auf Höhe Schliengen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass seit zwei Jahren ein Haftbefehl gegen den 33-Jährigen bestand. Ein Gericht hatte ihn 2023 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlte. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Die Bundespolizei übernahm den Mann und da er die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Am 16.09.2025 kontrollierte eine Streife des Hauptzollamts Lörrach einen polnischen Staatsangehörigen in einem Fernzug auf Höhe Schliengen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass seit zwei Jahren ein Haftbefehl gegen den 33-Jährigen bestand. Ein Gericht hatte ihn 2023 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, die er nicht bezahlte. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Die Bundespolizei übernahm den Mann und da er die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro nicht bezahlen konnte, erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.