Am frühen Morgen des 25.03.2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im Rahmen der Überprüfung eines Fluges aus Valencia einen 56-jährigen französischen Staatsangehörigen fest. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Insolvenzverschleppung vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen und entging damit einer 120-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Fluggesellschaften sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei handelt es sich hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen, wie beispielsweise Namen des Reisenden oder Abflugdatum. Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt, beispielsweise Einreiseverweigerungen oder Festnahmen.
Am frühen Morgen des 25.03.2026 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden im Rahmen der Überprüfung eines Fluges aus Valencia einen 56-jährigen französischen Staatsangehörigen fest. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Insolvenzverschleppung vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe bezahlen und entging damit einer 120-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise fortsetzen. Fluggesellschaften sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei handelt es sich hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen, wie beispielsweise Namen des Reisenden oder Abflugdatum. Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt, beispielsweise Einreiseverweigerungen oder Festnahmen.