Am 30.06.2026 gegen 11:20 Uhr hielt sich ein 51-jähriger Mann rauchend im Franz-Volk-Park auf, obwohl der Park Kindern vorbehalten und Rauchen verboten ist. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes forderten ihn mehrfach auf, das Rauchen einzustellen und den Park zu verlassen, was er ignorierte. Zudem verweigerte er die Angabe seiner Personalien. Hinzugerufene Polizeibeamte stellten seine Identität fest. Während der Maßnahme zeigte der Mann den Mitarbeiterinnen den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrfach in deren Richtung. Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte ihn wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. #Beleidigung
Am 30.06.2026 gegen 11:20 Uhr hielt sich ein 51-jähriger Mann rauchend im Franz-Volk-Park auf, obwohl der Park Kindern vorbehalten und Rauchen verboten ist. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes forderten ihn mehrfach auf, das Rauchen einzustellen und den Park zu verlassen, was er ignorierte. Zudem verweigerte er die Angabe seiner Personalien. Hinzugerufene Polizeibeamte stellten seine Identität fest. Während der Maßnahme zeigte der Mann den Mitarbeiterinnen den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrfach in deren Richtung. Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte die Staatsanwaltschaft ein beschleunigtes Verfahren. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte ihn wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. #Beleidigung