Am 04.07.2026 gegen 20:00 Uhr reiste ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger mit seinem Fahrzeug über den Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn nach Deutschland ein. Bei einer Kontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei fanden diese in seiner Bauchtasche ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen. Da das Spray in Deutschland nicht zugelassen ist, wurde es sichergestellt. Der Mann gab an, es zur Selbstverteidigung mitzuführen. Gegen ihn wird wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz ermittelt.
Am 04.07.2026 gegen 20:00 Uhr reiste ein 26-jähriger französischer Staatsangehöriger mit seinem Fahrzeug über den Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn nach Deutschland ein. Bei einer Kontrolle durch Einsatzkräfte der Bundespolizei fanden diese in seiner Bauchtasche ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen. Da das Spray in Deutschland nicht zugelassen ist, wurde es sichergestellt. Der Mann gab an, es zur Selbstverteidigung mitzuführen. Gegen ihn wird wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz ermittelt.