Am 25.06.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 21-jährigen französischen Staatsangehörigen an einer Tankstelle in Neuenburg am Rhein. In der Ablage der Beifahrertür führte der Mann ein Einhandmesser mit sich. Da er kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers nachweisen konnte, wurde es sichergestellt. Das Führen eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Am 25.06.2026 gegen Abend kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 21-jährigen französischen Staatsangehörigen an einer Tankstelle in Neuenburg am Rhein. In der Ablage der Beifahrertür führte der Mann ein Einhandmesser mit sich. Da er kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers nachweisen konnte, wurde es sichergestellt. Das Führen eines Einhandmessers in der Öffentlichkeit ohne berechtigtes Interesse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.