Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn. Auf Nachfrage gab die Frau an, ein Messer in ihrer Handtasche mitzuführen. Das Einhandmesser wurde bei der Durchsuchung aufgefunden und sichergestellt, da sie kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorweisen konnte. Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Autobahn. Auf Nachfrage gab die Frau an, ein Messer in ihrer Handtasche mitzuführen. Das Einhandmesser wurde bei der Durchsuchung aufgefunden und sichergestellt, da sie kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorweisen konnte. Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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