Am Freitagabend, 05.12.2025, kontrollierte die Bundespolizei einen französischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Fahrens trotz Fahrverbots vor. Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe von 2.500 Euro, wodurch die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindert wurde.
Am Freitagabend, 05.12.2025, kontrollierte die Bundespolizei einen französischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Fahrens trotz Fahrverbots vor. Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe von 2.500 Euro, wodurch die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindert wurde.