Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht
Am 28.03.2026 um 02:18 Uhr wurde in der Raumbacher Straße in Meisenheim ein Fahrzeug gemeldet, das hinter der Lichtzeichenanlage stand und sich nicht bewegte. Der weiße BMW wies erhebliche Unfallschäden an der Frontstoßstange sowie der Beifahrerseite auf. Zudem war der Vorderreifen der Beifahrerseite zerstört. Die Beamten stellten auf dem Fahrersitz einen schlafenden Mann fest. Im Fahrzeuginneren wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest bei dem durch die Polizisten geweckten 36-Jährigen ergab 1,68 Promille. Die Polizisten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein. Der Beschuldigte muss sich nun strafrechtlich wegen der Verkehrsunfallflucht und wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke verantworten. An dem Wagen des Unfallverursachers entstand ein Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro. Eine Unfallörtlichkeit konnte bislang nicht ermittelt werden. Nach Angaben des Beschuldigten sei er von Winterbach über die L108 nach Winterburg, weiter nach Waldböckelheim gefahren. Von Waldböckelheim muss der Beschuldigte die Fahrt über die L234 nach Staudernheim, weiter auf die L377 in Richtung Abtweiler fortgesetzt haben. Ein Zeuge sah den bereits verunfallten Pkw gegen 01:50 Uhr auf der L376 bei Abtweiler in Richtung Raumbach fahren. #Unfallflucht #Verkehrsdelikt
Am 28.03.2026 um 02:18 Uhr wurde in der Raumbacher Straße in Meisenheim ein Fahrzeug gemeldet, das hinter der Lichtzeichenanlage stand und sich nicht bewegte. Der weiße BMW wies erhebliche Unfallschäden an der Frontstoßstange sowie der Beifahrerseite auf. Zudem war der Vorderreifen der Beifahrerseite zerstört. Die Beamten stellten auf dem Fahrersitz einen schlafenden Mann fest. Im Fahrzeuginneren wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest bei dem durch die Polizisten geweckten 36-Jährigen ergab 1,68 Promille. Die Polizisten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein. Der Beschuldigte muss sich nun strafrechtlich wegen der Verkehrsunfallflucht und wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke verantworten. An dem Wagen des Unfallverursachers entstand ein Schaden in Höhe von etwa 20.000 Euro. Eine Unfallörtlichkeit konnte bislang nicht ermittelt werden. Nach Angaben des Beschuldigten sei er von Winterbach über die L108 nach Winterburg, weiter nach Waldböckelheim gefahren. Von Waldböckelheim muss der Beschuldigte die Fahrt über die L234 nach Staudernheim, weiter auf die L377 in Richtung Abtweiler fortgesetzt haben. Ein Zeuge sah den bereits verunfallten Pkw gegen 01:50 Uhr auf der L376 bei Abtweiler in Richtung Raumbach fahren. #Unfallflucht #Verkehrsdelikt
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