Am 02.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei einen 22-jährigen georgischen Staatsangehörigen in Kehl. Der Mann war zuvor mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 40-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Am 02.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei einen 22-jährigen georgischen Staatsangehörigen in Kehl. Der Mann war zuvor mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Diebstahls vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 40-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.