Am 30.06.2026 kontrollierten Bundespolizisten einen Nahverkehrszug in Kehl. Ein 42-jähriger polnischer Staatsangehöriger konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Dienststelle gebracht. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann war zu 40 Tagen Haft oder Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 30.06.2026 kontrollierten Bundespolizisten einen Nahverkehrszug in Kehl. Ein 42-jähriger polnischer Staatsangehöriger konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Dienststelle gebracht. Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann war zu 40 Tagen Haft oder Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.