Am 02.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Fernzug im Bahnhof Kehl. Dabei stellten die Beamten einen algerischen Staatsangehörigen fest, der keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen konnte. Es bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass gegen den 32-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz vorlag. Der Mann wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte.
Am 02.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Fernzug im Bahnhof Kehl. Dabei stellten die Beamten einen algerischen Staatsangehörigen fest, der keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorweisen konnte. Es bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass gegen den 32-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz vorlag. Der Mann wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte.